Rechtsprechung
BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 21 StGB, § 64 StGB
- Wolters Kluwer
Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bzgl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- rewis.io
Konkurrenzverhältnis bei Zusammentreffen mehrerer Betäubungsmitteldelikte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bzgl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.02.2017 - 512 KLs 18/16
- BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 227
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Auszug aus BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
Da der Angeklagte im Rahmen dieser Taten - anders als bei der Tat 4 - Betäubungsmittel nur an Minderjährige abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 127).
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung …
Da der Angeklagte bei dieser Tat Betäubungsmittel nur an einen Minderjährigen abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 131 mwN). - BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19
Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines …
Zwar hat der Angeklagte durch die Abgabe der jeweils geringen Mengen Marihuana an die minderjährige Zeugin B. auf Kommission zugleich auch den ? im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 ? 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 ? 5 StR 190/17) ? Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfüllt. - BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Verhältnis von gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und …
Zwar verdrängt die Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG die Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit der Verkauf allein an Minderjährige erfolgt, weil der im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende Unrechtsgehalt in diesem Fall bereits von der Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfasst wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2018, 227). - BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche …
In diesen Fällen erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10 - BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, § 30 Rn. 81). - AG Bochum, 31.05.2023 - 29 Ls 31/23 Soweit bei den Taten 1, 2, 3 und 6 gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige vorlag, tritt die Gewerbsmäßigkeit des Handeltreibens nach § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB insoweit zurück (BGH NStZ 2018, 227).